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Thermische Netze (Fernwärme) in der Energieberatung

28. April 2026

Energieberatende (GEAK-Expertinnen und -Experten, Impulsberatende, Fachplanende und -Installateure) sollen in der Lage sein, eine belastbare Vorgehensberatung zum Anschluss an ein thermisches Netz anbieten zu können.
Aufbauend auf dem Grundlagenwissen über thermische Netze – wie Energieplanung, Art der Netze, Wärmeerzeugung, Betriebsweise und Anschlussdichte – sollen die Anforderungen und Möglichkeiten für den Anschluss sowie für das Gebäude verstanden werden. Dazu gehört auch der korrekte Betrieb der Unterstation (Betriebsoptimierung). Darüber hinaus wird das Wissen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten vermittelt; dies umfasst auch die Tarifstruktur und mietrechtliche Fragestellungen. Der Inhalt basiert auf dem Planungshandbuch «Thermische Netze» (EnergieSchweiz, BFE), das den Teilnehmenden abgegeben und durch eine praxisorientierte Checkliste für Beratungsgespräche ergänzt wird.

Anhand eines Übungsbeispiels wird die Anwendung des vermittelten Wissens vertieft und auf die Beratungspraxis (Impulsberatung, GEAK, Energienachweis) übertragen. 
 
Lernziele
Mit dieser Checkliste und dem Übungsbeispiel lernen die Teilnehmenden, Anschlüsse fachgerecht zu konzipieren, zu dimensionieren und in der Beratung (Impulsberatung, GEAK, Energienachweis) zu berücksichtigen.
 
Die Teilnehmenden:
– verstehen den Aufbau und die Funktionsweise thermischer Netze.
– kennen rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Tarife, Verträge,  Förderungen, Mietrecht).
– können die Anforderungen an das Gebäude beurteilen.
– können feststellen, unter welchen Umständen ein Gebäude an ein thermisches Netz
angeschlossen werden kann.
– sind in der Lage, eine Vorgehensberatung auf Basis der Checkliste anzubieten. 

 
Weitere Kursdurchführung am 11.11.26: https://wissen-energie.ch/kurs/thermische-netze-fernwaerme-in-der-energieberatung-1126/

Kosten: 
CHF 350, inkl. Kursunterlagen, exkl. MWST. Auf die Kursgebühr von CHF 500 gibt es dank Unterstützung von Bund und Zentralschweizer Kantonen eine Ermässigung von CHF 150
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