Verzeichnis der LRV-konformen Holzheizungen
Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt für Holzheizungen bis 350 kW Nennwärmeleistung, welche ab 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht werden, neue Emissionsgrenzwerte vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss der Hersteller/Importeur durch das Einreichen einer Konformitätserklärung belegen.
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Das Verzeichnis „LRV-konforme Holzheizungen“ enthält Holzfeuerungen, welche die geforderten Emissionsgrenzewerte der Luftreinhalteverordnung ab dem 1.1.2011 einhalten und die über eine rechtsgültige Konformitätserklärung verfügen.
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Diese Konformitätserklärungs-Vorlage ist nur gültig, mit einem Eintrag im Verzeichnis „320 Holzheizungen mit Konformitätserklärung“!