Gesezliche Vorschriften
Für die Inverkehrsbringungen von Holzfeuerungen in der Schweiz gelten folgende Anforderungen:
Holzheizkessel
- es muss eine brandschutztechnische Zulassung vorliegen, ausgestellt durch die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF
- die Emissionswerte müssen der aktuellen Luftreinhalteverordnung (Anhang 5, Ziffer 3, Absatz 1 und Emissionsgrenzwerte Anhang 3, Ziffer 522) entsprechen
- bis 350 kW Nennwärmeleistung muss eine Konformitätserklärung (Verzeichnis Holzenergie Schweiz) vorliegen, diese muss auf Nachfrage jederzeit vorgelegt werden können.
Wohnraumfeuerungen (geprüft nach EN12809 Heizkessel für feste Brennstoffe, Nennwärmeleistung bis 50 kW - EN12815 Herde für feste Brennstoffe, EN13229 Kamineinsätze einschliesslich offener Kamine, EN13240 Raumheizer für feste Brennstoffe, EN14785 Pelletfeuerungen, EN15250 Speicherfeuerstätten)
- eine Leistungserklärung gemäss Anhang III der Verordnung über Bauprodukte SR933.01 muss vorliegen (Verzeichnis von Holzenergie Schweiz)
- die Emissionswerte müssen der aktuellen Luftreinhalteverordnung (Anhang 5, Ziffer 3, Absatz 1 und Emissionsgrenzwerte Anhang 3, Ziffer 522) entsprechen.