Verzeichnis der LRV-konformen Holzheizungen

Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt für Holzheizungen bis 350 kW Nennwärmeleistung, welche ab 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht werden, neue Emissionsgrenzwerte vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss der Hersteller/Importeur durch das Einreichen einer Konformitätserklärung belegen. 

Sie suchen das Verzeichnis?

Das Verzeichnis „LRV-konforme Holzheizungen“ enthält Holzfeuerungen, welche die geforderten Emissionsgrenzewerte der Luftreinhalteverordnung ab dem 1.1.2011  einhalten und die über eine rechtsgültige Konformitätserklärung verfügen.

Sie möchten als Hersteller/Importeur 
ein Gerät in das Verzeichnis platzieren?

Diese Konformitätserklärungs-Vorlage ist nur gültig, mit einem Eintrag im Verzeichnis „320 Holzheizungen mit Konformitätserklärung“!