Qualitätssicherung

LRV-konforme Holzheizungen

Verzeichnis der LRV-konformen Holzheizungen

Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt für Holzheizungen bis 300 kW Nennwärmeleistung, welche ab 1. Januar 2008 in Verkehr gebracht werden, neue Emissionsgrenzwerte vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss der Hersteller/Importeur durch das Einreichen einer Konformitätserklärung belegen. 

Anlagen unter 70 kW dürfen bis zum 31. Dezember 2009 ohne Nachweis der Konformität in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen gemäss Anhang 4 der LRV erfüllen. Diese gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Holzheizungen nach dem 31. Dezember 2003 von Holzenergie Schweiz mit dem Qualitätssiegel für Holzfeuerungen ausgezeichnet wurden. 

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Das Verzeichnis „LRV-konforme Holzheizungen“ enthält Holzfeuerungen, welche die geforderten Emissionsgrenzewerte der Luftreinhalteverordnung ab dem 1.1.2008  einhalten und die über eine rechtsgültige Konformitätserklärung verfügen.

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Diese Konformitätserklärungs-Vorlage ist nur gültig, mit einem Eintrag im Verzeichnis „320 Holzheizungen mit Konformitätserklärung“!