Gesetzliche Anforderungen
Sicherheitstechnische Anforderungen:
Um in der Schweiz eine Holzfeuerung zu betreiben, muss eine brandschutztechnische Zulassung vorliegen.
Die Zulassung ihrer Holzheizung wird von der Vereinigung kantonaler Feuerversicherung (VKF) ausgestellt.
Feuerungstechnische bzw. emissionsseitige Anforderungen:
Am 4. Juli 2007 hat der Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 geändert. Diese Änderung ist seit 1. September 2007 in Kraft.
Der Hersteller/Importeur muss anhand einer Konformitätserklärung bestätigen, dass die LRV-Anforderungen erfüllt werden. Diese muss auf Nachfrage jederzeit vorgelegt werden können. Holzenergie Schweiz führt ein Verzeichnis, auf dem Hersteller und Händler ihre LRV-konformen Holzheizungen mit einer Konformitätserklärung freiwillig auflisten können.
Freiwillige Anforderungen
Qualitätssicherung für Holzheizungen:
Holzenergie Schweiz erteilt seit etlichen Jahren den besten Holzheizungen das Zertifikat Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz.



