Holzenergie

Qualitätssicherung

Gesetzliche Anforderungen

Sicherheitstechnische Anforderungen:

Um in der Schweiz eine Holzfeuerung zu betreiben, muss eine brandschutztechnische Zulassung vorliegen.

Die Zulassung ihrer Holzheizung wird von der Vereinigung kantonaler Feuerversicherung (VKF) ausgestellt. 

Feuerungstechnische bzw. emissionsseitige Anforderungen:

Am 4. Juli 2007 hat der Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 geändert. Diese Änderung ist seit 1. September 2007 in Kraft.

Der Hersteller/Importeur muss anhand einer Konformitätserklärung bestätigen, dass die LRV-Anforderungen  erfüllt werden. Diese muss auf Nachfrage jederzeit vorgelegt werden können. Holzenergie Schweiz führt ein Verzeichnis, auf dem Hersteller und Händler ihre LRV-konformen Holzheizungen mit einer Konformitätserklärung freiwillig auflisten können.

Freiwillige Anforderungen

Qualitätssicherung für Holzheizungen:

Holzenergie Schweiz erteilt seit etlichen Jahren den besten Holzheizungen das Zertifikat Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz.

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