Die revidierte Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sieht seit dem 1.1.2008 vor, dass alle neu in Verkehr gesetzten Holzheizungen eine Konformitätserklärung vorweisen müssen. Ausgenommen sind u.a. handwerklich hergestellte Holzheizungen. Diese müssen jedoch die LRV-Konformität anhand einer Emissionsmessung am Gerät belegen oder werden durch den Einbau eines zugelassenen Partikelabscheiders den gesetzlichen Vorgaben gerecht.
Augelassene Partikelabscheider müssen einen Abscheidegrad von mind. 60%. aufweisen. Anhand eines vorgegebenen Prüfverfahrens wird dieser Grad belegt. Dieses Verfahren wurde durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestimmt.






